Назад к книге «Betriebsrentengesetz – BetrAVG» [Deutschland]

Betriebsrentengesetz – BetrAVG

Deutschland

BetrAVG Ausfertigungsdatum: 19.12.1974 Vollzitat: Betriebsrentengesetz vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610), das zuletzt durch Artikel 4e des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940) geändert worden ist Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4e G v. 21.12.2008 I 2940

Betriebsrentengesetz

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

Ausfertigungsdatum: 19.12.1974

[битая ссылка] ebooks@prospekt.org

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

(Betriebsrentengesetz - BetrAVG)

BetrAVG

Ausfertigungsdatum: 19.12.1974

Vollzitat:

"Betriebsrentengesetz vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610), das zuletzt durch Artikel 4e des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4e G v. 21.12.2008 I 2940

FuГџnote:

Гњberschrift: IdF d. Art. 8 Nr. 1 G v. 5.7.2004 I 1427 mWv 1.1.2005

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 4.1983 +++)

(+++ MaГџgaben aufgrund EinigVtr vgl. BetrAVG Anhang EV +++)

EingangsformelВ 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Teil

Arbeitsrechtliche Vorschriften

Erster Abschnitt

DurchfГјhrung der betrieblichen Altersversorgung

В§ 1В Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge

(1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.

(2) Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn

1.der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in einer Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage),

2.der Arbeitgeber sich verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielten Erträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen (Beitragszusage mit Mindestleistung),

3.kГјnftige EntgeltansprГјche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden (Entgeltumwandlung) oder

4.der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung leistet und die Zusage des Arbeitgebers auch die Leistungen aus diesen Beiträgen umfasst; die Regelungen für Entgeltumwandlung sind hierbei entsprechend anzuwenden, soweit die zugesagten Leistungen aus diesen Beiträgen im Wege der Kapitaldeckung finanziert werden.

В§ 1aВ Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

(1) Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen kГјnftigen EntgeltansprГјchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung fГјr seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die DurchfГјhrung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt. Ist der Arbeitgeber zu einer DurchfГјhrung Гјber einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (В§ 1b Abs. 3) bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzufГјhren; andernfalls kann der Arbeitnehmer verlang